StartAllgemeinArbeitgeber sind für den Arbeitsschutz verantwortlich

Arbeitgeber sind für den Arbeitsschutz verantwortlich

Gründer, die sich dafür entscheiden, Mitarbeiter einzustellen, sollten sich darüber bewusst sein, dass sie dazu verpflichtet sind, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Dazu gehört zunächst einmal die Beurteilung der am Arbeitsplatz vorhandenen Risiken. Anschließend sollen dann entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 

Physische und psychische Belastungen beurteilen

Arbeitgeber müssen nicht nur analysieren, wo im Betrieb Gefährdungen für das körperliche Wohl der Mitarbeiter vorliegen, sondern auch herausfinden, ob es mögliche psychische Belastungsquellen gibt. Mentale Erkrankungen können für die Betroffenen schließlich ähnlich katastrophal wie die körperlichen Folgen eines Betriebsunfalls sein. Unternehmen schützen damit aber nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern tun sich auch selbst einen Gefallen, denn das sichere Umfeld sorgt im besten Fall für weniger Unfälle und weniger psychische Erkrankungen, sodass insgesamt weniger Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen. 

Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit elektrischen Geräten

Elektrische Anlagen bergen ein großes Verletzungsrisiko und müssen deswegen verschiedene Sicherheitsauflagen erfüllen. Zum Beispiel sind sogenannte Personenschutzschalter in vielen Kontexten verpflichtend. Unternehmen sollten sich stets genau an die Vorgaben halten und außerdem regelmäßige Wartungen durchführen oder durchführen lassen. Optimalerweise findet eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durch geschultes Fachpersonal statt. Im Rahmen derer lässt sich oft schon frühzeitig erkennen, wenn etwas nicht mehr in Ordnung ist. Dann kann der Fehler behoben werden, bevor es zu schlimmeren Folgen kommt. 

Schutz vor dauerhaftem Lärm am Arbeitsplatz 

Es ist ganz normal, dass es auf der Arbeit zu einer gewissen Geräuschentwicklung kommt, die je nach Abteilung stärker oder geringer ausfallen kann. Allerdings müssen Arbeitgeber streng darauf achten, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nicht dauerhaft überschritten werden. Im Büro liegen sie bei 55 dB, da für die Arbeit vor Ort ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit gefragt ist. Besser sind aber natürlich noch niedrigere Werte. Die lassen sich mit schallschluckenden Wandbildern, vielen Pflanzen und anderen Lösungen erreichen. In der Produktion ist die Belastung oft höher. Mehr als 80 dB sollten es hier aber auch nicht sein. Wenn es trotzdem lauter wird, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. 

Arbeitsschutzkleidung für bestimmte Tätigkeiten 

Manche Arbeiten sind gefährlicher als andere und erhöhen das Verletzungsrisiko signifikant. Um die Anzahl an Unfällen dennoch so klein wie möglich zu halten, sollten Arbeitgeber nicht nur Regeln festlegen und die Mitarbeiter sensibilisieren, sondern ihnen auch hochwertige Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Schweißer müssen beispielsweise ihren Körper sowie ihr Gesicht vor dem Funkenschlag schützen können. Überall dort, wo die Gefahr besteht, dass etwas aus der Höhe zu Boden fallen kann, sollten zudem Helme getragen werden. Schuhe mit Stahlkappen schützen hingegen die Zehen. Schutzbrillen sind dann sinnvoll, wenn Späne, Farbnebel und Dämpfe von den Augen ferngehalten werden sollen. 

Infektionsschutz im Unternehmen umsetzen

Vor allem im Winter kommt es häufig zu Krankheitswellen, in denen sich die gemeine Grippe oder das Coronavirus rasant in einer Belegschaft ausbreiten können. Wer seine Mitarbeiter schützen und zugleich verhindern möchte, dass der Betrieb aufgrund zu vieler Erkrankungen stillsteht, sollte sich in diesen Zeiten außerdem um den Infektionsschutz Gedanken machen und unter anderem dafür sorgen, dass es überall genügend Desinfektionsmittel gibt. 

Ein Beitrag auf Gründermetropole Berlin.

Titelfoto von Chevanon Photography: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-tragt-gelben-schutzhelm-der-fahrzeugteil-halt-1108101/

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