Ein aktueller Marktkommentar von Brunno Maradei, Global Head of Responisble Investment bei Aegon Asset Management:
Wir befinden uns nun im dritten Jahr der Umsetzung der ambitionierten regulatorischen Agenda der Europäischen Union für nachhaltige Finanzen. Die Branche hat enorme Fortschritte beim Verständnis der neuen Anforderungen gemacht und sich auf ein gemeinsames Verständnis von Schlüsselkonzepten wie der „doppelten Wesentlichkeit“ geeinigt. Doch es gibt es noch viele Herausforderungen.
Die im März 2021 eingeführte EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) sollte die Marktteilnehmer zu einer stärker standardisierten Offenlegung ihrer Praktiken verpflichten. Es wurde bald klar, dass der Ansatz der Regulierungsbehörde für die Selbstklassifizierung in Artikel 8 und 9 mehr Vorschriften über akzeptable Offenlegungen enthalten muss, die wiederum akzeptable Merkmale und Ziele für die verschiedenen Klassifizierungen festlegen können.
Das Fehlen einer direkten Verbindung zwischen den Produktklassifizierungen und den Namen veranlasste Großbritannien und die USA, Vorschriften vorzuschlagen, die sich auf die Fondsnamen konzentrierten, während die EU aufholte und die Marktteilnehmer ermahnte, die SFDR-Klassifizierungen als Produktbezeichnungen zu verwenden.
Die „Artikel 9“-Klassifizierung ist nach wie vor besonders instabil, da Hunderte von Produkten in dem Maße, in dem die Offenlegungsstandards und akzeptablen Definitionen von „nachhaltigen Investitionen“ klarer wurden, nach unten eingestuft wurden. Es wurde auch deutlich, dass einige Produkte nicht ausschließlich in nachhaltige Anlagen investieren, sondern ihre Portfolios diversifizieren. Dies führte zur Schaffung (durch die technischen Standards der Regulierungsbehörden) von „Artikel 8+“ für Produkte, die ESG-Merkmale fördern, aber auch einige nachhaltige Investitionen tätigen.
Das Hauptproblem bei den SFDR-Produktklassifizierungen ist das Fehlen eines gemeinsamen Verständnisses darüber, was eine Anlage nachhaltig macht und, in geringerem Maße, was akzeptable ESG-Merkmale sind, die von einem Artikel 8-Fonds gefördert werden. Die Entscheidung, welche wirtschaftlichen Aktivitäten genau nachhaltig sind, ist nicht einfach und erfordert einen Konsens darüber, was die Wirtschaft in Zukunft tun sollte. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass man sich darüber einig sein muss, welche Aktivitäten man aufgeben sollte. Dies wird besonders schwierig, wenn man sich überlegt, wie diese Aktivitäten durchgeführt werden.
Ein Hersteller von Elektrofahrzeugen, der Batterien aus Mineralien herstellt, die in Sklavenarbeit gewonnen wurden, kann nach globalen Normen kaum als nachhaltig gelten. Eine Investition in einkommensschwachen Wohnraum leistet einen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung von Ungleichheit und gesellschaftlicher Nachhaltigkeit, aber unter reinen Klimaaspekten würde diese Investition nicht als nachhaltig gelten. Natürlich ist der Klimawandel eine Priorität für Investoren und sollte es auch sein, aber ein Regulierungssystem sollte Investitionen, die andere wichtige Nachhaltigkeitsherausforderungen angehen, nicht entmutigen.
Die Kompromisslösung der Taxonomie könnte kurz- bis mittelfristig den Zweck der Gesetzgebung verfehlen, da nachhaltige Investitionen, die von Marktteilnehmern mit stark voneinander abweichenden proprietären Definitionen angegeben werden, für ihre Kunden bei weitem nicht vergleichbar sind. Erst wenn die Daten zur Anpassung der Taxonomie in größerem Umfang veröffentlicht werden, werden die Kunden in der Lage sein, die relative Nachhaltigkeit eines Portfolios objektiv mit einer regulatorischen Benchmark-Definition zu vergleichen.
Hinzu kommt, dass die Taxonomie aktivitätsbasiert ist, während die SFDR unternehmensbasiert ist, was ebenfalls zu viel Verwirrung und unterschiedlichen Ergebnissen zwischen den beiden Messgrößen für nachhaltige Investitionen führen wird. Unserer Ansicht nach wird ein Vergleich von Produkten, die auf soziale Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet sind, auf lange Zeit nicht möglich sein. Meinung ist hier das Schlüsselwort, denn bis es eine vollständige regulatorische Definition für nachhaltige Investitionen gibt, sind eigene Definitionen genau das – subjektive Meinungen.
Während die Branche kodifiziert, was früher als unmöglich galt, dürfen wir unser oberstes Ziel nicht aus den Augen verlieren, nämlich die Kapitalströme so zu lenken, dass sie diejenigen wirtschaftlichen Aktivitäten unterstützen, die die Herausforderungen der Nachhaltigkeit bewältigen und eine Welt schaffen, die wir uns alle für künftige Generationen wünschen.
Artikel-9-Klassifizierung nach wie vor instabil
Foto von Brunno Maradei (Quelle: Aegon AM)
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