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Gastbeitrag
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Das Darknet: Nur eine zwielichtige Schattenwelt?
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Neben dem regulären WWW – dem Clear Web – existiert das Darknet wie eine undurchsichtige Parallelwelt. Dabei eilt der Ruf als Nährboden krimineller Aktivitäten dem Darknet bereits voraus. Durch die hier herrschende Anonymität lockt diese „digitale Unterwelt“ mit illegalen Angeboten aller Art: Das Spektrum reicht von Zwangsprostitution bis hin zum Drogen-, Waffen- und Menschenhandel. Der Fantasie scheinen dabei kaum Grenzen gesetzt zu sein. Doch ist das Darknet ausschließlich ein anarchistischer Raum, der sich durch Delinquenz charakterisiert? Hierzu der nachfolgende Text. – Jenna Eatough
Von Clear Web bis Deep Web
Mit der Verfolgung der Berichterstattung über das Darknet kann rasch der Eindruck entstehen, das Darknet sei ein reiner Treffpunkt für Gangster und Kriminelle. Was viele aber nicht wissen: Weite Teile des legalen Clear Webs sind faktisch dem Darknet zuzuordnen. Hierbei handelt es sich um all jene Webseiten, welche nicht mit einem „Crawler“ markiert sind, d.h. mit einem Programm, das das Netz nach Seiten absucht. Sodann werden alle dort auffindbaren Inhalte markiert, um eine Auffindbarkeit in den Suchmaschinen zu erzielen. Insgesamt reicht ein einzelner Befehl aus, um einem Crawler die Nutzung einer Webseitenadresse zu verwehren. Technisch gesehen handelt es sich also dabei um das Darknet. Um eine Differenzierung zu illegalen Inhalten vorzunehmen, wird hierbei allerdings vom „Deep Web“ gesprochen.
Anonymität
Ein zentrales Attribut der „dunklen Seite des Internets“ liegt in der verschlüsselten Kommunikation. Wer sich Zutritt zu ihr verschaffen möchte, muss zunächst spezielle Browser-Einstellungen vornehmen bzw. einen besonderen Browser downloaden. Nur dann kann der Rechner Teil eines vielschichtigen Netzwerks werden, wobei der entsprechende Browser alle kryptographischen Funktionen übernimmt. Somit lassen sich Darknet-Seiten nicht durch Clear-Web-Suchmaschinen auffinden. Ist es also sicher im Darknet? Im Lichte der Anonymisierung und dem Ausschluss einer Rückverfolgung ist dies weitestgehend zu bejahen. Doch ist die Bezeichnung „Sicherheit“ im digitalen Raum ohnehin als relativ anzusehen.
Das Darknet zur Durchsetzung der Meinungsfreiheit
Von hoher Relevanz geworden ist das Darknet daher etwa für Journalisten, welche in ihren Ländern keine Pressefreiheit genießen – zu denken wäre beispielsweise an China, Syrien oder den Irak. Um ihrer Berufsausübung nachgehen zu können, bietet die „dunkle Seite des Internets“ eine hervorragende Plattform zur sicheren Kommunikation – eine staatliche Ermittlungskommission erfasst ihre Äußerungen hier nicht. Somit kann das Darknet grundsätzlich auch die Daten derjenigen Personen schützen, die sich andernfalls einer Verfolgung ausgesetzt sehen müssten. Doch auch Whistleblowern, Menschenrechtsorganisationen und Privatpersonen können von dieser Möglichkeit profitieren. Letztlich stellen auch einige Social-Media-Plattformen Zugänge für das Darknet bereit, um Menschen aus mit Zensurmaßnahmen behafteten Staaten eine Inanspruchnahme des jeweiligen Netzwerks zu ermöglichen.
Fazit
Wer behauptet, das Darknet fördere lediglich kriminellen Machenschaften, weist damit eine einseitige und undifferenzierte Sichtweise auf. Diese „digitale Unterwelt“ kann auch als ein essentielles Instrument der verschlüsselten Kommunikation und Berichterstattung verwendet werden. Dort, wo die Politik versucht, kritische Meinungsäußerungen zu unterbinden, kann das Darknet den Unterdrückten zu Wort kommen lassen. Auch die Nutzung seitens Privatpersonen aus reinen datenschutzrechtlichen Gründen ist nicht selten. Eine pauschalisierte Verdammung der „dunklen Seite des Netzes“ ist somit abzulehnen – die „Dunkelheit“ lässt sich allenfalls auf das verdeckte Surfen beziehen. Grundzüge eines gewissen Anarchismus sind letztlich aber nicht zu verkennen; im Darknet scheint alles möglich. Insgesamt sind die internationalen Strafverfolgungsbehörden aber den illegalen Aktivitäten gegenüber nicht wehrlos ausgeliefert.
Weiterführende Informationen zum Zugang zum Darknet, zu den dort angebotenen Diensten, den Erfolgen der Strafverfolgung und vieles mehr finden Sie unter https://www.anwalt.org/darknet/.
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Über die Autorin:
Jenna Eatough studierte an der Universität Regensburg zunächst Rechtswissenschaften mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung und dann Medienwissenschaften (BA). Heute lebt sie in Berlin und ist unter anderem als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig.
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