In der Berliner Start-up-Szene brodelt es vor Vorfreude und Engagement. Viele Gründer zögern jedoch aus Angst vor dem bürokratischen Aufwand, ihren Traum in die Realität umzusetzen. Die gute Nachricht: In Berlin ist die Unternehmensgründung ziemlich unkompliziert und unbürokratisch. Das gilt insbesondere für alle Start-ups, die ein Kleingewerbe anmelden möchten. Dieser Artikel bietet die wichtigsten Informationen für die Gründung und Anmeldung eines Unternehmens in der deutschen Hauptstadt.
Der erste offizielle Schritt: Die Anmeldung beim Gewerbeamt
Gemäß der in Deutschland geltenden Gewerbefreiheit ist es grundsätzlich jedem erlaubt, sich gewerblich niederzulassen oder ein Gewerbe zu betreiben. In den meisten Fällen ist für die Ausübung eines Gewerbes keine spezielle Erlaubnis erforderlich, sondern lediglich eine Gewerbeanzeige.
Die Gewerbeanzeige erfolgt in Berlin beim zuständigen Ordnungsamt, das sich im Bezirk des Gewerbebetriebs befindet oder befinden soll. Alternativ kann die Gewerbeanmeldung auch bequem online im Service-Portal der Stadt erfolgen.
Es gibt jedoch einige Gewerbearten, bei denen eine einfache Anzeige nicht ausreicht und eine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Dazu zählen Finanzanlagenvermittler, der Betrieb von Gaststätten und Immobiliendarlehensvermittler. Die IHK stellt auf ihrer Webseite eine umfassende Liste der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zum Download zur Verfügung.
Die Entscheidung, ob eine Anmeldung ausreichend ist oder eine Voranmeldung beim Handelsregister erforderlich ist, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Die Anmeldung betrifft KG, OHG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, AG sowie Einzelunternehmer, deren Gewerbebetrieb einen bestimmten Umfang erreicht hat.
Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeanmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Gewerbeanmeldung besteht darin, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Gewerbe innerhalb vier Wochen beim Finanzamt anmelden
Die Anmeldung eines Gewerbes beim Finanzamt muss innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen, einschließlich derjenigen, die lediglich ein Kleingewerbe anmelden möchten.
In der Regel erhält das Finanzamt eine Benachrichtigung vom Gewerbeamt über jeden gestarteten Gewerbebetrieb. Daraufhin sendet das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Anhand der Angaben im Fragebogen trifft das Finanzamt vorläufige Entscheidungen darüber, ob es sich um einen freien Beruf oder ein Gewerbe handelt.
Freiberufler müssen sich selbstständig beim Finanzamt anmelden, und zwar ebenfalls spätestens vier Wochen nach Beginn ihrer Tätigkeit. Das Finanzamt übermittelt daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Basierend auf den Informationen im Fragebogen trifft das Finanzamt vorläufige Entscheidungen darüber, ob es sich um einen freien Beruf oder ein Gewerbe handelt.
In Deutschland besteht mittlerweile die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens im ELSTER-Verfahren. Um auf den Fragebogen bei „Mein ELSTER“ zuzugreifen, ist zunächst eine kostenlose Registrierung bzw. die Erstellung eines Benutzerkontos bei „Mein ELSTER“ erforderlich.
Dieser Zugang dient Unternehmern später als sicherer Kommunikationsweg zum Finanzamt und für die Erfüllung weiterer steuerlicher Pflichten, sofern sie nicht die Dienste eines Steuerberaters oder eines anderen Dienstleisters in Anspruch nehmen.
Für zusätzliche Informationen steht das Finanzamt in Berlin telefonisch unter 030 90200 oder über das Kontaktcenter auf der Webseite zur Verfügung.
Nicht auf die Berufsgenossenschaft vergessen
Die Berufsgenossenschaften sind sozusagen die Bodyguards der Selbstständigen in Sachen Unfallversicherung. Auch wenn sie normalerweise automatisch über die Gewerbeanmeldung Bescheid wissen, sollten frischgebackene Gründerinnen und Gründer innerhalb einer Woche selbst noch einmal Hallo sagen und sich bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
Um die entsprechende Berufsgenossenschaft zu ermitteln, steht die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der Telefonnummer 0800 605 04 04 zur Verfügung.
Wichtig: Bei der Beschäftigung von Angestellten ist es zwingend erforderlich, diese bei ihrer Berufsgenossenschaft anzumelden und zu versichern.
Das StarterCenter Berlin bietet persönliche Hilfe
Die bürokratischen Formalitäten müssen nicht zwangsläufig ein abschreckendes Hindernis sein, besonders wenn Gründer sich dabei Hilfe suchen.
Ein persönliches Gespräch mit einem Berater des StarterCenters Berlin bietet die Gelegenheit, alle offenen Fragen vor der Gründung zu klären. Unter anderem gibt der Berater Auskunft über die Formalitäten beim Kleingewerbe anmelden und was es bei der Gewerbeanmeldung zu beachten gibt.
Zudem kann er auch Tipps geben, wie Unternehmer an das eventuell erforderliche Startkapital für ihr Vorhaben gelangen. Aktuell besteht die Möglichkeit, durch die Initiative Business-Traum insgesamt 100.000 Euro zu gewinnen, was sicherlich für zusätzliche Motivation sorgt.
Für Gründerinnen und Gründer, die nicht aus Deutschland stammen, stehen außerdem der Business Immigration Service (BIS) für aufenthaltsrechtliche Fragen sowie der Business Welcome Service der IHK Berlin zur Verfügung.
Insgesamt gibt es also Unterstützung und Ressourcen in Berlin, um den Weg zur eigenen Unternehmensgründung trotz anfänglicher Herausforderungen einfach zu meistern.