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Bekifft am Steuer?

Das bedeutet die Cannabis-Legalisierung für Autofahrer

Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch den ersten Schritt zur Legalisierung von Cannabis gemacht: Das Bundeskabinett stimmte in Berlin der teilweisen Freigabe von Gras an Erwachsene zu. Während das von einigen begrüßt wird, wirft es insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen im Straßenverkehr auch wichtige Fragen auf. Geblitzt.de und Partneranwalt Christian Marnitz haben den Diskurs einmal genauer unter die Lupe genommen.

Aktuelle Rechtslage im Überblick
Eine zentrale Problemstellung betrifft die Frage, ab wann sich Autofahrer nach dem Kiffen wieder ans Steuer setzen dürfen. Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, erklärt die aktuelle Rechtslage: „Im Gegensatz zum Alkohol gibt es keine Grenzwerte für Drogen am Steuer, die die relative und absolute Fahruntüchtigkeit bestimmen. Es gibt allerdings Empfehlungen einer Grenzwertkommission für Wirkstoffnachweise einzelner Betäubungsmittel. Diese werden in der Rechtsprechung berücksichtigt.“ Der empfohlene Grenzwert für das im Cannabis enthaltene THC (Tetrahydrocannabinol) lautet 1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) und wird vor Gericht sowie beim Drogentest berücksichtigt.

Null-Toleranz-Regelung
Die aktuelle Rechtslage kommt einer Null-Toleranz-Regelung gleich, denn Studien belegen, dass erst ab einem Wert von 2 bis 4 ng/ml von einer Beeinträchtigung des Fahrverhaltens gesprochen werden kann. „Wer unter berauschenden Mitteln wie Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)“, weiß Christian Marnitz. Bei Erstvergehen drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Für Wiederholungstäter könnten die Strafen sogar auf bis zu 3.000 Euro ansteigen.

THC lange im Körper nachweisbar

Während Autofahrer unter dem erlaubten Grenzwert von 0,5 Promille im Blut nichts zu befürchten haben, gestaltet sich die Situation bei Cannabis deutlich schwieriger. Denn im Gegensatz zu Alkohol ist THC länger im Körper nachweisbar – teilweise mehrere Wochen, bei häufigem Konsum sogar länger. Die aktuelle Rechtslage kann also dazu führen, dass Autofahrer bestraft werden, die während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen, aber in den Tagen zuvor Cannabis konsumiert haben.

Neue Grenzwerte notwendig
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) verkündete bereits Ende Juni, eine Arbeitsgruppe aus Medizinern, Juristen und Verkehrsexperten eingesetzt zu haben, um Vorschläge für THC-Grenzwerte zu erarbeiten. Statt der Null-Toleranz-Regelung für Cannabis im Straßenverkehr soll stattdessen eine differenzierte Regelung ähnlich derjenigen für Alkohol etabliert werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe stehen allerdings noch aus.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Bildquelle geblitzt.de

Quelle Borgmeier Media Gruppe GmbH

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