StartAllgemeinKapitalanlage Immobilieninvestment: Tipps für die Gründung einer GmbH

Kapitalanlage Immobilieninvestment: Tipps für die Gründung einer GmbH

Kapitalanlage Immobilieninvestment: Tipps für die Gründung einer GmbH

Schon lange gelten Immobilien als sinnvolle und vergleichsweise sichere Kapitalanlage. Eine gängige Form des Immobilieninvestments ist der Erwerb von Häusern oder Wohnungen, um diese zur Miete anzubieten. Hierfür ist oft die Gründung einer GmbH von Vorteil.

Tipps für die Immobilieninvestition

Durch den Kauf von Immobilien und deren Vermietung können Eigentümer die Mieteinnahmen nutzen, um den Kredit für die Immobilie zu tilgen und später, um das eigene Vermögen zu mehren. 

In Deutschland werden weniger als 50 Prozent der Wohnungen von den Eigentümern selbst bewohnt. Es gibt also eine hohe Nachfrage nach Wohnraum zur Miete.

Ob sich ein potenzielles Immobilieninvestment lohnt, lässt sich über die sogenannte Nettomietrendite errechnen. Dabei handelt es sich um das Verhältnis von Jahresnettomietertrag (Jahresbruttomiete ohne umlagefähige Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) und den Gesamtaufwand der Kauf(neben)kosten. Je höher die Nettomietrendite ist, desto lukrativer ist die Immobilieninvestition. Angehende Käufer sollten aber auch einen genauen Blick auf die Lage, den Zustand der Immobilie und die Situation auf dem Markt werfen. 

Steuern sparen durch die Gründung einer Immobilien GmbH 

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen und vermieten möchte, sollte bedenken, dass die Mieteinnahmen als Einkommen versteuert werden müssen. Anleger müssen alle Einkünfte, die sie mit ihren Immobilien erwirtschaften, mit ihrem aktuellen Einkommenssteuersatz versteuern. Mieteinnahmen werden also zum Einkommen hinzugezählt. Bei einem Steuersatz von 42 % ergibt das pro Jahr bereits eine vierstellige Summe. 

Um Einkommensteuer zu sparen, kann es ratsam sein, vor dem Immobilieninvestment eine GmbH zu gründen. Denn so entfällt die Steuer. Allerdings wird eine Körperschaftssteuer von 15 % fällig. 

Für wen eine GmbH geeignet ist

Ob sich die Gründung einer GmbH für das Immobilieninvestment lohnt, hängt davon ab, wie hoch der jeweilige Einkommensteuersatz ist. Wer nur eine Wohnung für ein paar Hundert Euro im Monat vermietet, wird von einer GmbH kaum profitieren können. Wer jedoch mehrere oder eine große Immobilie mit mehreren Wohneinheiten hat, genießt mit der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH Steuervorteile. 

Je mehr Geld durch die Vermietung eingenommen wird, desto höher ist die Steuerersparnis und das Vermögen wächst schneller an. Als Faustregel gilt: Wenn die Steuerabgabe auf die Mieteinnahmen höher als 35 % der Mieteinnahmen ist, ist die Gründung einer Gesellschaft vorteilhaft.

Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einer GmbH die persönliche Haftung ausgeschlossen ist. Im Falle eines Bankrotts bliebe das Privatvermögen unangetastet. 

Tipps für die Gründung

Wer sich für die Gründung einer GmbH entscheidet, sollte folgende Aspekte beachten:

  • Einzahlung eines Stammkapitals von 25.000 Euro 
  • Anmeldung der GmbH beim Gewerbeamt 
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Falls keine wirtschaftlichen Tätigkeiten durchgeführt werden sollen, kann eine Befreiung von der Gewerbesteuer beantragt werden. Beispielsweise dürfen dann aber innerhalb von fünf Jahren nicht mehr als drei Immobiliengeschäfte getätigt werden.
  • Außerdem sollte ein Steuerberater in Anspruch genommen werden. Dieser erstellt die Bilanzen für die GmbH und kann außerdem weiterhelfen, wenn Geld ausgeschüttet werden muss. Sollte eine andere Rechtsform für das Unternehmen besser geeignet sein, kann er diese noch vor der Gründung vorschlagen. 

Kapitalanlage Immobilieninvestment: Tipps für die Gründung einer GmbH

Foto: Copyright (c) 2018 godshutter/Shutterstock.

https://ihk-koeln.de/hauptnavigation/recht-steuern/recht/checkliste-zur-gmbh-gruendung-merkblatt–5155156

https://ratgeber.immowelt.de/a/geld-verdienen-mit-immobilien-5-erfolgsrezepte.html#c27227

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nettomietrendite-52926

www.gruendermetropole-berlin.de/welche-rechtsformen-kommen-fur-eine-grundung-infrage

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