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Welche Rechtsformen kommen für eine Gründung infrage?

Ein Beitrag zum Thema Rechtsformen

Was es auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu beachten gilt 

Vision, Durchhaltevermögen und einen guten Riecher fürs Geschäft? Erfolgreiche Gründer müssen Kreativität und Durchhaltevermögen haben, um Ideen vom eigenen Unternehmen Wirklichkeit werden zu lassen. Neben einem guten Team und einem guten Businnessplan ist ein rechtlich solides Fundament das A und O. Und das beginnt bereits bei der Wahl der Rechtsform. Felix Korten, Rechtsanwalt und Vorstand der Korten Rechtsanwälte AG, weist den Weg durch den Papierdschungel.

Welche Rechtsformen kommen für eine Gründung infrage?

„Bei der Wahl der Unternehmensform spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Insbesondere die Art der Unternehmung darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Eine freiberufliche Tätigkeit unterliegt anderen Regeln als ein Klein- oder Handelsgewerbe. Daneben gilt es auch organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten sowie dem Gründungs- und Kapitalaufwand Rechnung zu tragen. Und last but not least muss möglicherweise auch ein branchenspezifisches Haftungsrisiko bedacht werden. Entsprechend kommen verschiedene Rechtsformen für Gründer infrage. Grundsätzlich lassen sie sich jedoch in drei Kategorien einteilen.

Einzelunternehmen, unter die etwa auch Freiberufler fallen, sind ebenso möglich wie Personen- oder Kapitalgesellschaften. Ab einer Größe von zehn Mitarbeitern dominieren hingegen Kapitalgesellschaften – und das auch bei Start-ups, die auf Wachstumskurs sind.“

©Korten Rechtsanwälte_Felix Korten Rechtsform
Felix Korten ©Korten Rechtsanwälte

Warum brauchen Unternehmen überhaupt eine Rechtsform?

„Prinzipiell handelt es sich bei der Rechtsform um den juristischen Rahmen für jegliches Handeln eines Unternehmens. Er ist entscheidend für die Formalitäten bei der Gründung sowie die Einschätzung von Banken und Investoren. Schließlich definiert die Rechtsform neben der Geschäftsführungsbefugnis auch die Haftung des Unternehmens, Buchführungspflichten, die Art des Jahresabschlusses, steuerliche Pflichten und mit einer Firmierung sogar den Außenauftritt. Als Gesellschaftsform bei Gründungen in einem Team verdeutlicht die Unternehmensform darüber hinaus die Rechte, Pflichten und das Haftungsrisiko der Gesellschafter. Die Vorschriften für die einzelnen Rechtsformen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem GmbH-Gesetz oder dem Aktiengesetz (AktG).“

Was ist die beste Rechtsform aus Investorensicht?

„Für Investoren eigenen sich Kapitalgesellschaften. In Form von Gesellschaftsversammlungen (GmbH) oder Hauptversammlungen (AG) gibt es hier gesetzliche Regelungen zur Willensbildung. Zudem haften Investoren hier ausschließlich mit ihrem eingebrachten Kapital.“

Wie hängt die Rechtsform mit dem Namen zusammen?

„Um durchzustarten, ist ein prägnanter Unternehmensname essenziell. Je nach gewählter Rechtsform gibt es rechtliche Vorgaben – egal ob Online- oder Offline-Business. Trotz aller Kreativität und Fantasie müssen etwa ins Handelsregister eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften immer die Unternehmensform im Namen angeben. Zudem müssen auch Markenrecht (MarkenG) und das Namensrecht (§ 12 BGB) beachtet werden. Wird ein Firmenname verwendet, der bereits anderweitig genutzt wird, drohen in erster Linie Unterlassungsansprüche, die mit einer kostenpflichtigen Abmahnung einhergehen. Hinzu kommen möglicherweise Löschungsansprüche und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Schadenersatzforderungen.

Wer also auf Nummer sicher gehen will und plant, eine Marke anzumelden, sollte nicht auf die Recherche durch einen professionellen Dienstleister oder einen spezialisierten Rechtsanwalt verzichten. Sie durchforsten nicht nur Google, sondern auch das Handelsregister und das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).“

Zur Person:

Felix Korten ist Rechtsanwalt und Vorstand der Kanzlei Korten Rechtsanwälte AG mit Standorten in Hamburg, München und Göttingen sowie Partner der gunnercooke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrung als Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften. 2021 wurde er in den Senat der Wirtschaft berufen.

mehr Informationen http://www.korten-ag.de/

FotoQuelle: Korten Rechtsanwälte

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