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Zuerst war die Flugverspätung: Acht Jahre Flightright, acht Jahre Fluggastrechte – fünf skurrile Urteile

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Legal-Tech-Startup feiert Geburtstag – #fairfliegen nimmt auch künftig Rechte von Passagieren aus der ganzen Welt in den Fokus 

Berlin, 9. Februar 2018 –  Seit nun schon acht Jahren verhilft FlightrightPassagieren zu ihrem Flugrecht. Der Marktführer unter den Fluggastrechte-Portalen wurde im Februar 2010 von Dr. Philipp Kadelbach gegründet, der seiner Zeit zwischen Flughafen, Gericht und Pfarrer selbst Opfer einer Flugverspätung wurde. Heute beschäftigt das Unternehmen mehr als 100 Mitarbeiter, weist eine Erfolgsquote von 98 Prozent bei Gerichtsverfahren auf und hat bereits mehr als 150 Millionen Euro an Reisende auf der ganzen Welt ausgezahlt. Zum Jubiläum in der Firmengeschichte blicken die Flightrighter auf fünf skurrile Urteile zurück.

„Die jüngste Diskussion um Fluggastrechte am Beispiel von Ryanair in Europa zeigt, dass wir trotz der Digitalisierung als zentraler Motor, uns mehr denn je für #fairfliegen und die Rechte der Passagiere einsetzen müssen“, erklärt Dr. Philipp Kadelbach, Gründer und Head of Legal Europe bei Flightright. „Wir begrüßen die aktuelle Debatte der künftigen Großen Koalition aus CDU und SPD, die Schlupflöcher der Airlines durch schwammige AGB per Gesetz verhindern will.“

Warum dieser Kampf nicht immer leicht ist, zeigen diese fünf skurrilen Urteile aus der Unternehmensgeschichte von Flightright:

1. Die Fluggesellschaft, die gar keine ist
Erst wurde der Rückflug von Kreta nach Berlin mit angemessenen Ankündigungsfristen verschoben, kurz vor Abflug dann aber ganz gestrichen: Urlauber, die im Juli von der griechischen Insel nach Berlin reisen wollten, wurden auf einen alternativen Flug nach Hannover umgebucht und mussten anschließend mit dem Bus weiter nach Berlin fahren.
Der Fall landete vor dem Amtsgericht in Stralsund, das entschied: Der Kunde erhält keine Entschädigung, denn der durchführenden Fluggesellschaft SUNDAIR GmbH fehlte die Betriebserlaubnis im Sinne der Fluggastrechteverordnung.

2. Weil Flugzeuge auch für Tiere bremsen
Ein Flug der Austrian Airlines wurde aufgrund einer hohen Population von Karettschildkröten am Abflugort durch die Air Traffic Control verschoben – eine Entschädigung wegen der daraus resultierenden Flugverspätung zahlte die Fluggesellschaft erst an die Passagiere, nachdem Flightright sie verklagt hat.

3. Wenn der Wurm drin ist
Der Begriff „Vogelschlag“ ist in der Luftfahrtindustrie spätestens seit der spektakulären Landung auf dem Hudson River 2009 und dem Hollywood-Streifen „Sully“ bekannt. Was aber wenn aus dem Vogel ein Wurm wird?

Die Charterfluggesellschaft Germania plädierte gegenüber Flightright in einem Verfahren auf „Wurmschlag“ und will seine Gäste für Verspätungen nicht entschädigen. Die Maschine konnte erst verspätet abheben, da angeblich ein Wurm in ein Messinstrument gekrabbelt war. Gut zu wissen: Die Airline muss eine Entschädigung zahlen, wenn der Verspätungsgrund technische Ursachen hat, ABER nicht beim Eindringen von Insekten. Die Passagiere, die sich bei dieser Verspätung an Flightright wandten, hatten jedoch Glück: Der Richter hat den Anspruch anerkannt und die Passagiere wurden entschädigt.

4. Überdosis – wenn 33 kg Kokain den pünktlichen Abflug verhindern
Die Gäste eines Air-Berlin-Fluges aus der Dominikanischen Republik Richtung Berlin-Tegel wären 2013 fast „auf Drogen“ geflogen. Bei einer Routinekontrolle fand das Sicherheitspersonal an Bord des Flugzeuges einen Koffer mit gut 30 Rauschgiftpaketen.
Die Passagiere, die ihre Entschädigung aufgrund der resultierenden Verspätung des Fluges eingefordert hatten, wurden jedoch kläglich vertröstet: Das Gericht sah in der Durchsuchung der Maschine auf Schmuggelware durch die örtlichen Sicherheitsbehörden in der Dominikanischen Republik und des Abwartens der Freigabe durch die dortige Staatsanwaltschaft einen „außergewöhnlichen Umstand“ begründet.

5. Das stinkt buchstäblich bis zum Himmel
Nach der Landung eines Air-Berlin-Fluges machte sich im Gepäckraum ein heftiger Gestank breit. Grund dafür war ein Sarg, der trotz ordnungsgemäßer Verzerrung für eine derart unangenehme Geruchsbelästigung sorgte, dass die Behörden am Flughafen vor dem Weiterflug prüfen mussten, ob der Flug ohne Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Passagiere durchgeführt werden kann. Und das dauerte: Mit vier Stunden Verspätung hob der Flieger dann ab – der Fall konnte mit einem Vergleich abgeschlossen werden.

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Stefan Kny
Stefan Knyhttps://www.gruendermetropole-berlin.de
Stefan Kny schreibt über ausgewählte Startupthemen und Artikel, die Startups Wissen vermitteln sollen. Stefan ist Chefredakteur des Wirtschaftsmagazins Paul F. Kontakt: stefan(at)gruendermetropole-berlin.de
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