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Fleet-Fahrerkarte

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Gastbeitrag

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Fleet – Fahrerkarte

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Automatisches Auslesen von telematischen Fahrerkarten

Der deutschen Logistikbranche geht es gut, immer mehr Güter werden auf der Straße transportiert. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass sich immer mehr Unternehmen dafür interessieren, telematische Lösungen in der Verwaltung des firmeneigenen Fuhrparks einzusetzen. Bei der Telematik handelt es sich um eine Kombination zweier Wissenschaften – der Telekommunikation und der Informatik. Bezogen auf den Verkehr bedeutet dies soviel wie die Steuerung von Fahrzeugen auf Distanz.

In Deutschland, aber auch in allen anderen Ländern Europas gibt es die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Früher war dies eine recht anstrengende Angelegenheit, da der Fahrer Details zu seiner Fahrt händisch erfassen mussten, um gegenüber den Behörden nachweisen zu können, dass die Lenk- und Ruhezeiten, die von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind, eingehalten wurden. Für LKWs, die mit einer telematischen Lösung ausgestattet sind, werden hingegen alle Daten automatisch ausgelesen, was sehr viel schneller und gleichzeitig weniger fehleranfällig ist.

Regelmäßiges Auslesen der Fahrerkarte ist Pflicht

Die Gesetzgebung im Bereich der Logistik ist streng, denn Unfälle, die von übermüdeten oder abgelenkten Fahrern verursacht werden, sind leider keine Seltenheit. Vor allem, um prüfen zu können, dass der Fahrer seine gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten hat, hat er eine persönliche Fahrerkarte, auf der alle Informationen zu seinen Fahrten erfasst und gespeichert werden. Auf einer Fahrerkarte werden verschiedene Daten über die Fahrt gespeichert, im Wesentlichen geht es jedoch darum, festzustellen, ob ein Fahrer seine Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten hat. So sind darauf die Identifikationsnummern des jeweiligen LKWs, Kilometerstand und Geschwindigkeit, Kontrollaktivitäten sowie die Identität des Fahrers. Auch mögliche Fehlfunktionen werden durch die Karte erfasst.

 

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Bei der Nutzung von telematischen Lösungen muss die Fahrerkarte per Auslesegerät ins Unternehmensnetz eingespeist werden, wo sie in der Cloud gespeichert werden können. Auf diese Art und Weise lässt sich die langwierige und mit Fehlern behaftete Übertragung automatisieren und beschleunigen. Dabei gibt es für das Herunterladen der Daten mehrere verschiedene Möglichkeiten. So kann ein mobiles Download über einen Remote Tachograph erfolgen, aber auch durch das Einstecken in ein Kartenlesegerät.

Die rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten beim Führen von LKWs und Bussen ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz, der EU-Verordnung 561/2006, der Verordnung von Fahrpersonalverordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes. Diese besagt im § 2 Absatz 5, Satz 2, dass das Unternehmen, bei dem der Fahrer beschäftigt ist, sicherstellen muss, dass die Daten spätestens nach 28 Tagen ausgelesen und gespeichert werden muss. Diese Daten müssen auf Anfrage den Behörden zur Verfügung gestellt werden, die das Recht auf Prüfung haben.

Für mehr Verkehrssicherheit

Eine wichtige Maßnahme, die zu mehr Verkehrssicherheit führen soll, ist die Verwendung von Kontrollen. Daher können auch alle Daten, die während der Fahrt gesammelt werden, seitens der Polizei, dem Zoll oder dem Ministerium für Verkehr kontrolliert werden. Um eine Überschreibung ausgeschlossen werden kann, ist die Auslesung bereits nach 28 Tagen erfolgen und auf dem Server des Arbeitgebers abzulegen. Auch lässt sich ein Vorteil von neuen, digitale gesteuerten Lösungen entdecken, denn Auslesegeräte sind vereinfachen und beschleunigen den Übertragungsprozess sämtlicher Daten wesentlich.

Wenn ein Fahrer seinen gesetzlichen Nachweispflichten nicht nachgekommen ist oder sich nicht an die vorgeschriebenen Fahrzeiten hält, muss er mit teils harten Strafen rechnen. Dabei sind nicht nur die Fahrer selbst von Strafzahlungen betroffen, sondern auch die Unternehmen, für die der Fahrer unterwegs ist. Bei einer Überschreitung der Lenkzeit von mehr als zwei Stunden werden beispielsweise Strafen in Höhe von 30 Euro für den Fahrer und 90 Euro für das Unternehmen fällig.

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Stefan Kny
Stefan Knyhttps://www.gruendermetropole-berlin.de
Stefan Kny schreibt über ausgewählte Startupthemen und Artikel, die Startups Wissen vermitteln sollen. Stefan ist Chefredakteur des Wirtschaftsmagazins Paul F. Kontakt: stefan(at)gruendermetropole-berlin.de
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